Schulberatung

Allgemeines:
Machen Sie sich manchmal Sorgen um die schulische Entwicklung Ihres Kindes? Ihr Kind findet keinen Anschluss in der Klasse, es treten Konflikte im Schulalltag auf? Die Lehrerin und/ oder Sie selbst beobachten Lern- und Leistungsschwierigkeiten bei Ihrem Kind, z.B. Motivationsprobleme, Teilleistungsstörungen (wie z.B. Lese-/Rechtschreibschwäche, Dyskalkulie) oder dergleichen. Sie sind sich nicht sicher, welche Schullaufbahn für Ihr Kind die richtige ist (z.B. Einschulungsalter, Überspringen, Übertritt in weiterführende Schulen …)? Ein Kind zeigt Auffälligkeiten im Verhalten? Sie befinden sich mit Ihrem Schulkind in einer Situation, die Sie und Ihre ganze Familie belastet?

Dann können Sie Beratung durch eine professionelle Schulpsychologin oder Beratungslehrerin erhalten, die mit Ihnen und ggf. in Zusammenarbeit mit der Lehrerin nach einer guten Lösung für die Probleme sucht.

Beratungslehrerinnen führen neben allgemeiner schulischer Beratung nach Absprache mit den Eltern auch diverse zertifizierte Tests durch, um die Ursachen z.B. von Leistungs- oder Verhaltensschwierigkeiten besser herausfinden zu können.

Weitere Informationen unter Staatliche Schulberatung in Bayern


Kontakt:
Unserer Schule, das heißt den Eltern und Lehrern stehen mit Frau Trapp als Schulpsychologin und Frau Reichel als Beratungslehrerin, kompetente Fachkräfte zur Seite. Oft werden sie zurate gezogen, wenn Lehrer und Eltern eine fachkundige Hilfe zur Diagnose von Schulschwierigkeiten unterschiedlichster Art anfragen.

Einen Kontakt können Sie über die jeweiligen KlassenlehrerInnen herstellen lassen.

Direkt können Sie die Fachkräfte unter folgenden Telefonnummern erreichen:

Maria Trapp
Staatl. Schulpsychologin und Beratungslehrerin
Mittelschule Erlangen – Eichendorffschule
09131/ 40 33 35
maria.trapp(a)eichendorffschule-erlangen.de

Anke Reichel, Beratungslehrerin
Ernst-Penzoldt-Mittelschule
09131 9965090
reichel@ernst-penzoldt-schule.de

Die Schulpsychologin und Beratungslehrerin unterliegen der Schweigepflicht.
Sie können als Eltern eine Schweigepflichtsentbindung der Beratungslehrerin/ Schulpsychologin gegenüber der Klassenlehrerin vornehmen.